Allgemeine Geschäftsbedingungen
Amos Fruchtsafttechnik e.K.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.Technische Angaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3. Preise und Zahlung
Preise gelten ab Werk (EXW, Incoterms® 2020), zuzüglich Verpackung, Transport und gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern im jeweiligen Vertrag keine abweichenden Zahlungsbedingungen ausdrücklich vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen
• 70 % bei Auftrag
• 30 % bei Versandbereitschaft und vor Freigabe an den Frachtführer
Die Freigabe zur Auslieferung an den Frachtführer erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt weitere Lieferungen auszusetzen oder nur gegen Vorkasse auszuführen.

4. Lieferung und Lieferzeit
Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich bestätigt. Teillieferungen sind zulässig. Verzögerungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur oder bei Bereitstellung zur Abholung auf den Besteller über.

6. Mitwirkungspflichten des Bestellers
Der Besteller stellt alle erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere:
• technische Daten
• Infrastruktur
• Energie und Medien
• Zugang zur Anlage.
Verzögerungen oder Fehler gehen zu Lasten des Bestellers.

7. Montage und Inbetriebnahme
Montage- und Serviceleistungen erfolgen nur bei gesonderter Vereinbarung. Für Leistungen Dritter übernimmt der Lieferer keine Haftung.

8. Abnahme
Sofern eine Abnahme vereinbart ist, erfolgt diese nach Lieferung oder Inbetriebnahme. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung, gilt die Leistung als abgenommen. Eine Nutzung der Anlage gilt ebenfalls als Abnahme.

9. Mängel / Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Der Lieferer ist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Keine Gewähr besteht bei:
• unsachgemäßer Verwendung
• natürlichem Verschleiß
• Änderungen durch Dritte

10. Annahmeverzug
Nimmt der Besteller die Lieferung nicht an, trägt er:
• sämtliche Kosten
• Risiken der Lagerung
Der Lieferer ist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

11. Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts durch den Besteller ist der Lieferer berechtigt bereits entstandene Kosten sowie entgangenen Gewinn geltend zu machen.

12. Haftung
Der Lieferer haftet nur bei:
• Vorsatz
• grober Fahrlässigkeit
• Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf 10 % des Auftragswertes oder die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Eine Haftung für indirekte Schäden, Produktionsausfall sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

13. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Lieferers.

14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur Aussetzung der Leistung. Dauert ein solcher Zustand länger als 6 Monate, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.

15. Export / Zoll / EORI
Der Besteller ist für die Einhaltung aller Export-, Import- und Zollvorschriften verantwortlich

16. Schutzrechte / Know-how
Alle Unterlagen, Zeichnungen und technischen Konzepte bleiben Eigentum des Lieferers und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Heilbronn.
Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.